Rechtliche Vorgaben für barrierefreie Websites
Ein langer Weg liegt hinter den rechtlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit, die aktuell gelten. Hier geben wir einen konkreten Überblick für verschiedene Unternehmen und Institutionen, welche Bestimmungen für wen gelten. Um den Werdegang besser zu verstehen, kann euch unsere Übersichts-Grafik helfen.
Vorgaben für barrierefreie Webseiten
Wir skizzieren hier relevante Ausgangsituationen und geben einen Überblick, welche Unternehmen oder Institutionen zu was verpflichtet sind. Da wir keine Rechtsanwälte sind, müssen wir anmerken, dass wir hier unverbindlich unser Verständnis der Rechtslage wiedergeben.
Vorgaben für barrierefreie Webseiten öffentlicher Stellen
Wer fällt unter den Begriff "Öffentliche Stelle"? Das sind zum Beispiel:
- Bundes- und Landesministerien (z. B. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Landesministerien, Landratsämter und Kreisverwaltungen
- Finanzämter und Gesundheitsämter
- Gerichte und Polizeibehören
- Hochschulen und Universitäten in öffentlicher Trägerschaft
- Öffentliche Bibliotheken und öffentliche Schulen
- Arbeitsagenturen und Jobcenter
Was gilt konkret für euch?
Vorgaben für barrierfreie Webseiten von B2B und B2C Unternehmen
Ausnahme vom BFGS für Kleinstunternehmen
Was gilt konkret für euch?
Es gilt in dem Fall das BFSG (mehr dazu in der Grafik weiter unten), das von der Barrierefreiheit der Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr spricht. In der Praxis bedeutet das, dass die Teile der Website, die die Online-Shop Dienstleistung bereitstellen oder unterstützen, barrierefrei sein müssen.
Gesetzliche Vorgaben für Websites von Vereinen und Stiftungen
Was gilt konkret für euch?
Beispiele für Dienstleistungen, die unter BFSG fallen, sind:
- Online-Mitgliedsanträge
- Anmeldung zu Kursen oder Veranstaltungen
- Ticketverkauf
- Spendenformulare
- Buchungssysteme
- Kunden- bzw. Mitgliederportale
Rein informative Webseiten sind nicht betroffen
Vereine bringen oft Menschen zusammen. Eine barrierefreie Website sorgt dafür, dass möglichst niemand ausgeschlossen wird und alle gleichermaßen am Vereinsleben teilhaben können – unabhängig von individuellen Einschränkungen. Deshalb ist es gut, wenn auch Verein oder Stiftung sich bemühen, die Inhalte für alle zugänglich zu machen.
Private Websites
Beispiele für private Websites:
- Persönlicher Blog über Hobbys oder Reisen
- Familienwebsite mit Fotos und Informationen für Freunde und Verwandte
- Private Fotogalerie
- Persönliche Homepage ohne kommerziellen Zweck
Hier mal noch ein paar Beispiele:
- Eine Website eines kleinen Handwerksbetriebs ist nicht privat, fällt aber nicht allein deshalb unter das BFSG.
- Ein Online-Shop, der Produkte an Verbraucher verkauft, ist nicht privat und kann unter das BFSG fallen.
- Die Website einer Behörde ist ebenfalls nicht privat, unterliegt aber den Vorschriften für öffentliche Stellen und nicht dem BFSG.
- Ein Blog mit Paid Content oder Werbeeinahmen ist nicht privat, fällt aber womöglich unter die Kleinstunternehmer-Regel.
Zusammenhang
Manchmal sagt eine Grafik mehr als 1000 Worte, in diesem Fall finden wir, dass das ganz besonders zutrifft. Deshalb haben wir eine grafische Übersicht über die Zusammenhänge zwischen Standards und Gesetzen zur digitalen Barrierefreiheit erstellt.