Rürup-Rente

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Die Rürup-Rente und ihre Leistungen

Die Leistung, die Sie aus Ihrer Rürup-Rente erhalten, ist eine lebenslange monatliche Rente. Sie können sich diese Rente frühestens ab Vollendung Ihres 60. Lebensjahres ausbezahlen lassen. Die Rürup-Rente hat einen entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Ansparformen: Die Steuerersparnis. Dabei empfiehlt es sich, dass Sie Ihren persönlichen Steuervorteil in einer persönlichen Beratung zur Rürup-Rente von unabhängigen Experten berechnen lassen. Fest steht: Angestellte und Selbständige profitieren steuerlich in hohem Maße von den staatlichen Förderungen der Rürup-Rente.

Die Rürup-Rente und ihre Einschränkungen

Die Rürup-Rente wird seit 2005 vom Staat in Form von Steuerersparnissen gefördert. Im Gegenzug wird Ihre lebenslange Rente, die Sie aus Ihrer Rürup-Rente erzielen seit 2005 zunehmend besteuert. Da der Gesetzgeber die Rürup-Rente als unantastbare Ergänzung zur Altersvorsorge definiert hat, ist eine Beendigung vor dem 60. Lebensjahr nicht möglich. Sie können die eingezahlten Beiträge nicht veräußern, nicht zurückfordern und nicht beleihen. Die Rürup-Rente ist weder übertragbar noch vererbbar. Positiv: Selbst der Staat kann zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit nicht auf Ihre Rürup-Rente zugreifen. Bei einem frühen Tod entstehen dabei keine finanziellen Ansprüche auf Ihr angespartes Vermögen für die Hinterbliebenen. In einer persönlichen Beratung zur Rürup-Rente können Sie Ihre Situation von unabhängigen Experten prüfen lassen. Beispielweise besteht die Möglichkeit, die Rürup-Rente mit einem optionalen und separaten Hinterbliebenenschutz zu verbinden, der sich empfiehlt, um Ehepartner, Kinder oder sonstige Familienangehörige finanziell abzusichern. Die Rürup-Rente ist eine „Leibrente“. Sie ist auf Sie persönlich zugeschnitten – kein Dritter kann die Leistungen aus Ihrer Rürup-Rente für sich nutzen.

Die Rürup-Rente und ihre Beitragszahlung

Einzahlungen in Ihre Rürup-Rente können Sie so variabel handhaben, wie es Ihnen gefällt: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich und Sie können neben Ihrer laufenden Beitragszahlung eine zusätzliche, die spätere Rürup-Rente steigernde Einmalzahlung leisten. Das kann sich steuerlich für Sie lohnen. In der persönlichen Beratung zur Rürup-Rente können Sie sich Ihren möglichen Verlauf und Ihre erzielbare regelmäßige Rürup-Rente von unabhängigen Experten illustrieren lassen.

Die Rürup-Rente und ihre Ansparphase

Bei der Rürup-Rente erzielen Sie in der Ansparphase eine Steuerersparnis. Wie hoch diese Steuerersparnis ist, hängt von zwei Faktoren ab. Sind diese Faktoren berücksichtig, ermittelt das Finanzamt anhand einer Günstigerprüfung die potenzielle Besserstellung gegenüber den Vorjahren. Bei der persönlichen Beratung zur Rürup-Rente, durchgeführt von unabhängigen Experten, können Sie sich Ihre persönliche Steuerersparnis berechnen lassen. Die zwei Faktoren zur Berechnung der Steuerersparnis mit Hilfe der Rürup-Rente sind:

1. Höchstgrenze Maximal 20.000 EUR im Jahr können grundsätzlich an Beiträgen steuerlich geltend gemacht werden. Darin enthalten sind Beiträge zur gesetzlichen Rente sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebes. Selbständige und Freiberufler, die nicht gesetzlich versichert sind, können diese Höchstgrenze eventuell voll durch Ansparen einer persönlichen Rürup-Rente voll ausnutzen. Sollten Sie und Ihr Ehepartner gemeinsam veranlagt sein, verdoppelt sich diese Förderhöchstgrenze der Rürup-Rente auf 40.000 EUR.

2. Abzugsfähigkeit Die Beiträge der Rürup-Rente werden seit Beginn des Jahres 2005 steuerlich gefördert. In einer Übergangsphase bis 2025 wird dabei die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Rürup-Rente schrittweise von zunächst 60% jährlich um 2 Prozentpunkte erhöht, bis schließlich ab dem Jahr 2025 der volle Beitrag zur Rürup-Rente steuerlich begünstigt behandelt wird.

Die Rürup-Rente und ihre Entnahmephase

Zu einem beliebigen Zeitpunkt, allerdings frühestens mit 60 Jahren wird Ihnen aus Ihrer Rürup-Rente eine lebenslange Basisrente ausbezahlt. Die Rürup-Rente ist nicht mit einem Kapitalwahlrecht ausgestattet, Sie können also keine Einmalauszahlungen vornehmen. Die Auszahlungen aus Ihrer Rürup-Rente müssen Sie versteuern, da im Gegenzug zu der wachsenden Steuerersparnis bei den Einzahlungen für die Altersvorsorge die Auszahlungen der Rürup-Rente Schritt für Schritt besteuert werden. Die Besteuerung richtet sich dabei nach den Regeln der gesetzlichen Rente. So müssen zum Beispiel Rürup-Renten, die im Jahr 2005 erstmalig zur Auszahlung kommen zu 50% ihrem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet werden. Für jeden nachfolgenden Rentenjahrgang wird der steuerpflichtige Anteil der Rente bis im Jahr 2020 um jeweils 2% erhöht, danach bis 2040 um jeweils 1%. Der Besteuerungsanteil, der zu Beginn Ihrer Rente galt, gilt für Sie persönlich die gesamte Dauer Ihrer Rürup-Rente. Beispiel: Im Jahr 2018 erhalten Sie monatliche Rentenzahlungen von 2.000 EUR aus Ihrer Rürup-Rente. Insgesamt erhalten Sie damit 24.000 EUR im Jahr 2018. Der maßgebliche Besteuerungsanteil der Rürup-Rente im Jahr 2018 beträgt 76%. Also müssen Sie 18.240 EUR mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. 5.760 EUR bleiben steuerfrei. Dieser steuerfreie Betrag von 5.760 EUR wird für die Folgejahre als lebenslanger Steuerfreibetrag festgeschrieben und jedes Jahr vor der Steuerermittlung vom Gesamtbetrag der Rente abgezogen. Ihre individuelle Situation können Sie sich ein einer persönlichen Beratung zur Rürup-Rente von unabhängigen Experten erläutern lassen.

Für wen ist die Rürup-Rente empfehlenswert?

Die Rürup-Rente empfiehlt sichgrundsätzlich für alle, die Steuern auf ihr Einkommen zahlen – Arbeitnehmer, Selbständige oder Freiberufler. Besonders interessant ist sie für jene, die ergänzend zur staatliche Altersversorgung zusätzliche Rentenzahlungen erzielen möchten oder nicht am staatlichen Altersversorgungssystem beteiligt sind. Diese Personen, die früher hauptsächlich über Lebens- oder Rentenversicherungen fürs Alter vorsorgten, können nun eine speziell geförderte Leibrente – die Rürup-Rente - für ihre persönliche Basisversorgung abschließen. Dabei sollten Sie bedenken, dass Sie diese Rente nur für sich selber abschließen können. Wer wenig Steuern zahlt, profitiert eher von einer Riester-Rente oder einer Betriebs-Rente, denn die staatliche Förderung wirkt sich dann besser aus. Hier empfiehlt sich eine persönliche Beratung zur Rürup-Rente, in welcher Ihnen unabhängige Experten die passende Versorgung für Ihre individuelle Situation erläutern. Wer bei der Auszahlung eine einmalige Kapitalauszahlung als zwingendes Merkmal fordert, sollte die Rürup-Rente nicht als die geeignete Ansparform wählen. Gerade für Selbständige empfiehlt sich der Abschluss einer Rürup-Rente aufgrund der steuerlichen Vorteile; prinzipiell kann jeder, der einen hohen individuellen Steuersatz hat, vom Abschluss dieser Rente profitieren. Am besten, Sie lassen sich die Vor- und Nachteile in Ruhe in einer persönlichen Beratung zur Rürup-Rente von unabghängigen Experten durchrechnen.

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