Rürup-Rente zusammengefasst
Zusammenfassung zum Thema Rürup-Rente
| Kurzcharakteristik | Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Rentenversicherung, die einen Ausgleich zu zukünftigen staatlichen Rentenanpassungen garantiert. |
| Besonderes Merkmal | Die bereits beschlossene zunehmende Besteuerung Rentenzahlungen kann durch die staatliche Förderung der Einzahlungen in der Rürup-Rente ausgeglichen werden. |
| Hartz IV-Sicherheit | Die Rürup-Rente kann nicht gepfändet werden und ist bis zur Höhe des staatlich geförderten Vermögens Hartz IV-sicher. |
| Kapitalwahlrecht | Die Rürup-Rente ist nicht mit einem Kapitalwahlrecht ausgestattet. |
| Tod vor Rentenbeginn | Innerhalb der Rürup-Rente verfallen alle Ansprüche bei Tod vor Rentenbeginn. |
| Hinterbliebenenschutz | Optionale Leistung. Je nach Situation kann ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz vereinbart werden, der die Rürup-Rente ergänzt. |
| Weitere optionale Leistungen | Die Rürup-Rente kann mit weiteren optienalen Leistungen wie beispielsweise Berufsunfähigkeitsschutz, Erwerbsunfähigkeitsschutz, Witwen- und Waisenrente ausgestattet werden. |